Hand in Hand etwas bewegen!
Erst wenn das Grundkapital kontinuierlich wächst, kann die Ansgarhaus Stiftung dauerhaft sinnvolle Projekte unterstützen. Somit ist die Stiftung auf weitere Zustiftungen angewiesen.
Wie können Sie “zustiften“?
- Durch eine einmalige Zustiftung
- Regelmäßig durch Dauerauftrag
- Anlässlich von Geburtstagen oder Hochzeiten anstelle von Geschenken
- Privat wie geschäftlich lohnt sich eine große Zustiftung: Der Staat fördert alle Zustiftungen durch steuerliche Vorteile
- Als Vermächtnis im Rahmen Ihres Testaments: Stiftungen sind von der Erbschaftssteuer befreit
- Anlässlich eines Firmenjubiläums: Glückwünsche Ihrer Geschäftspartner können mit einer Zustiftung verbunden werden
- Bei Beerdigungen
Stiftungskonto:
Sozialbank
IBAN: DE71 3702 0500 0004 4141 00
BIC: BFSDE33XXX
Vermerk: Zustiftung oder Spende mit Verwendungszweck
Sie haben Fragen? Wir stehen Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. (zum Kontakt)